Kürzlich fand die erste Beratung des Richtlinienvorschlags über Zinsen und Lizenzen statt. Dieser aus Anlass der Beratung des Code of Conduct vom ECOFIN grundsätzlich begrüßte Richtlinienvorschlag (zum Inhalt siehe ÖStZ 1998, 137) würde - soweit nicht durch Doppelbesteuerungsabkommen ein Quellensteuerabzug beschränkt oder ausgeschlossen ist - im Effekt die Steuereinnahmen jener Mitgliedstaaten vermindern, die Nettoimporteure von Kapital und Technologie sind (I, SP, GR und P); bei den Nettoexporteuren (D, NL, F, auch Ö, allerdings weitgehend durch DBA neutralisiert) würde der gegenteilige Effekt eintreten.