1. Die Aufhebung von Bestimmungen des ASVG und des EStG durch den VfGH
Wie bereits in den Medien berichtet hat der VfGH mit Erkenntnis vom 14.3.1997, G 392, 398, 399/96, welches am 8.4.1997 zugestellt worden ist, dem Antrag von 61 Abgeordneten auf Aufhebung der gesamten „Werkvertragsregelung“ wegen Verfassungswidrigkeit (nur) teilweise entsprochen. Der Antrag führte zum Teil zur Aufhebung der bekämpften Bestimmungen, zum Teil blieb er erfolglos, weil er sich - wie der VfGH in einer Presseaussendung mitgeteilt hat - „hinsichtlich einer größeren Anzahl von angefochtenen Bestimmungen als zur meritorischen Behandlung ungeeignet“ erwies. Dem Antrag war nach Ansicht des VfGH diesbezüglich nämlich nicht zu entnehmen, welche konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die betreffenden Bestimmungen bestehen; er hat daher in diesen Punkten nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen. Aus diesem Grunde konnte der VfGH auch eine allfällige Verfassungswidrigkeit verschiedener Ausnahmen (zB für Zeitungskolporteure) nicht abschließend klären.