Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl Nr 201 wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt. Im Abgabenänderungsgesetz 1996, BGBl 1996/797 erfolgten Klarstellungen bezüglich des steuerpflichtigen Eigenverbrauchs von Elektrizitäts- bzw Erdgasversorgungsunternehmen und bezüglich der vergütungsberechtigten Betriebe nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz. Darüber hinaus wurde ab dem Jahr 1997 die vierteljährliche Fälligkeit bei der Elektrizitätsabgabe und bei der Erdgasabgabe durch eine monatliche Fälligkeit ersetzt. Im Folgenden wird die Interpretation des Bundesministeriums für Finanzen zu den einzelnen Bestimmungen mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.