Im Rahmen der Anpassung an die einschlägige EG-Richtlinie wurde am 21. 1. 1993 im Plenum des Nationalrates das Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der selbständigen Handelsvertreter (Handelsvertretergesetz - HVertrG 1993) beschlossen, welches mit 1. 3. 1993 in Kraft getreten ist1) ) .