Mit Gesetz vom 24. 11. 1992, Nr 588/1992, über die Mehrwertsteuer wurde ein an westeuropäischen Vorbildern orientiertes Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug eingeführt. Im Beitrag werden im Wesentlichen umsatzsteuerliche Probleme ausländischer Unternehmer, die in der Tschechischen Republik tätig werden, ohne eine Tochtergesellschaft einzuschalten oder eine Betriebsstätte errichten zu wollen, behandelt.