Der Autor definiert die Wegzugsbesteuerung nach § 6d AStG, geht auf die einbringungsgeborenen Anteile ein und nimmt zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer österreichischen Holding Stellung.
Der Autor definiert die Wegzugsbesteuerung nach § 6d AStG, geht auf die einbringungsgeborenen Anteile ein und nimmt zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung durch Zwischenschaltung einer österreichischen Holding Stellung.