Bei Betriebsprüfungen im Baugewerbe werden Anzahlungsrechnungen nicht der Istbesteuerung, sondern als Teilrechnungen der Sollbesteuerung unterworfen. In das UStG 1994 wurde das System der „Anzahlungsbesteuerung“ iSd Art 10 Abs 2 der EU-Richtlinie aufgenommen. Dadurch ergeben sich betreffend die Entstehung der Steuerschuld Fragen nach der Ist- oder Sollbesteuerung insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe.