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Teilleistungen in der Bauwirtschaft (Gaedke, SWK 4/1997, S 79)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 177 Heft 8 v. 15.4.1997

Bei Betriebsprüfungen im Baugewerbe werden Anzahlungsrechnungen nicht der Istbesteuerung, sondern als Teilrechnungen der Sollbesteuerung unterworfen. In das UStG 1994 wurde das System der „Anzahlungsbesteuerung“ iSd Art 10 Abs 2 der EU-Richtlinie aufgenommen. Dadurch ergeben sich betreffend die Entstehung der Steuerschuld Fragen nach der Ist- oder Sollbesteuerung insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe.

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