Mit dem EU-GesRÄG wurde für die AG die Möglichkeit eröffnet, während des laufenden Geschäftsjahres eine Abschlagszahlung auf die Dividende vorzunehmen. Börsennotierte wie auch nicht notierte AG sollen dadurch eine kontinuierliche Dividendenpolitik betreiben können. Ziel der Regelung ist es, die Konkurrenzfähigkeit österreichischer AG zu stärken. Im ersten Beitrag werden handels- und bilanzrechtliche Fragestellungen behandelt, im zweiten Beitrag die steuerlichen Aspekte.