Der Entwurf des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 1997 enthält einen § 16a GmbHG, in dem erstmals der Rücktritt des GmbH-Geschäftsführers geregelt ist. Der Autor beleuchtet einerseits den Entwurf aus inhaltlicher Sicht kritisch und bemängelt daran andererseits, dass eine Regelung bloß im GmbHG, nicht aber im AktG, GenG und SpG, in keiner Weise sachgerecht erscheine.