Das Bundesministerium für Finanzen hat vor kurzem den Entwurf einer Novellierung der Bestimmungen über die Mindestkörperschaftsteuer zu einer kurzen und eingeschränkten Begutachtung versandt. Mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative ist aus heutiger Sicht gegen Ende April zu rechnen. Im Folgenden wird der Text des Begutachtungsentwurfes wiedergegeben.