Wenn eine Muttergesellschaft infolge nachhaltiger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend den Beteiligungsansatz auf den niedrigeren Teilwert berichtigen musste und anschließend eine Verschmelzung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft stattfindet, liegt nach Meinung der Finanzverwaltung eine doppelte Verlustverwertung vor, die aus rechtspolitischen Gründen zu unterbinden wäre1)).