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Verschmelzung und doppelte Verlustverwertung

WP/StB DDr. Hans Zöchling, WienÖStZ 1997, 137 Heft 7 v. 1.4.1997

Wenn eine Muttergesellschaft infolge nachhaltiger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend den Beteiligungsansatz auf den niedrigeren Teilwert berichtigen musste und anschließend eine Verschmelzung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft stattfindet, liegt nach Meinung der Finanzverwaltung eine doppelte Verlustverwertung vor, die aus rechtspolitischen Gründen zu unterbinden wäre1)1) Dieser Auffassung ist entgegenzuhalten, dass im derzeitigen Konzernbesteuerungsrecht auch der umgekehrte Fall, nämlich die doppelte Besteuerung von Gewinnen vorkommen kann. Wird etwa eine gewinnträchtige Beteiligung von der Muttergesellschaft verkauft, so ist der anfallende Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Kann in der Folge die „verkaufte“ Gesellschaft die erwarteten Gewinne erzielen, so fällt ein zweites Mal Körperschaftsteuer an. Diese rechtspolitisch bedenkliche doppelte Gewinnbesteuerung im Konzernbereich ist insbesondere nach Entfall der verschmelzungsbedingten Firmenwertabschreibung evident.).

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