Der EuGH hat in der Rechtssache Denkavit ua, Rs C-2/94 , den niederländischen Handelsregisterbeitrag mit der KapitalverkehrsteuerRL für vereinbar erklärt. Dieses Urteil verstärke die gemeinschaftlichen Bedenken gegen die 0,55%ige bzw 0,45 %ige Eintragungsgebühr für Kapitalgesellschaften bzw Kapitalerhöhungen.