Im Zusammenhang mit der verdeckten Gewinnausschüttung stellt die deutsche Rechtsprechung besonders strenge Anforderungen an die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen. Im Beitrag wird die verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in Beherrschungsfällen vor allem unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH erörtert. Diesen Problemen müssen sich auch zunehmend deutsche Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen stellen.