Das Ziel international orientierter Unternehmen, vermehrt angloamerikanische Investoren anzusprechen, stellt diese nicht nur vor das Problem der Erfüllung angloamerikanischer Informationsbedürfnisse, sondern auch vor die Frage, welcher Rechnungslegungsstandard heranzuziehen ist. Der Beitrag zeigt die zentralen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den beiden Normen auf, wobei sich ein Teil der Unterschiede durch die gezielte Ausübung von Wahlrechten beseitigen lasse.