Mit dem AbgÄG 1996 wurde das internationale Schachtelprivileg des § 10 Abs 2 KStG an die Rechtsprechung des EuGH (Rechtssache Denkavit ua) angepasst. Im Beitrag werden die Änderungen beschrieben und - nach Ansicht des Verfassers bestehende - Unzulänglichkeiten der Übergangsvorschrift aufgezeigt.