In ÖStZ 20a/1996 hatte sich Leitner für eine gewisse „Minimalbindung“ des Abgabenverfahrens für das Finanzstrafverfahren ausgesprochen. Eine finanzstrafrechtliche Verurteilung für bescheidmäßig festzusetzende Abgaben könne nur insoweit erfolgen, als der Abgabentatbestand im Abgabenverfahren rechtskräftig festgesetzt worden sei. Der Autor stellt diese Theorie in Frage und hält ihr einige Argumente entgegen.