1. Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und -abfindungen
Wie der Fachsenat bereits im Rundschreiben Nr 8 vom 10. 12. 1996 berichtet hat, werden bereits seit einigen Monaten in manchen Gemeinden die von Unternehmen anlässlich der Beendigung von Dienstverhältnissen ausgezahlten Urlaubsentschädigungen im Zuge von Kommunalsteuerprüfungen von den Prüfungsorganen in die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einbezogen.