Nach Art 17 Abs 1 des OECD-Musterabkommens fällt das Besteuerungsrecht für Einkünfte von international tätigen Künstlern und Sportlern an den Tätigkeitsstaat. Diese Bestimmung ist in zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen enthalten. Der Autor setzt sich mit dem Anwendungsbereich dieser Bestimmung auseinander, wobei er besonderes Augenmerk auf die in der Praxis auftretenden Probleme legt.