Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG ist fraglich, ob auch bilanzsteuerrechtliche Fragen durch den EuGH entschieden werden können. Nach nunmehr vorliegenden Schlussanträgen des Generalanwalts des EuGH können Rechtsfragen, die sich nicht unmittelbar aus EG-Recht, sondern aufgrund einer Verweisung des nationalen Rechts auf EG-rechtliche Vorschriften ergeben, nicht durch Vorlage an den EuGH entschieden werden. Der Autor nimmt in seinem Beitrag zu den Konsequenzen dieser Auffassung ausführlich Stellung.