Durch Erlass des BMF vom 16. 9. 1996, AÖFV 161/1996, wurde die Rechnungslegung für Vermittler neu geregelt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Auswirkungen diese Neuregelung in der Praxis, vor allem im Bereich der Umsatzsteuer und der Kammerumlage, nach sich ziehen kann.