Der EuGH hat im Urteil vom 24. 10. 1996 (Elida Gibbs Ltd) die Ansicht vertreten, dass Preisnachlass- oder Preiserstattungsgutscheine, die der Hersteller (Erstlieferant) an die Konsumenten verteilt, die Bemessungsgrundlage des Herstellers kürzen. Diese Auffassung stehe im Gegensatz zur Judikatur des VwGH. Im Beitrag werden das EuGH-Urteil und dessen Bedeutung für die österreichische Rechtsordnung behandelt.