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Nachversteuerung von Lohnbezügen: Dienstgeberhaftung oder Wiederaufnahme der Veranlagung (Ritz, RdW 12/1996, 613)

ArtikelrundschauIII. Abzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Werkvertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 1997, 79 Heft 4 v. 15.2.1997

Der Dienstgeber haftet für die Lohnsteuer des Dienstnehmers auch bei nachträglich bekannt gewordenen Lohnbezügen. Wird allerdings der Dienstnehmer zur Einkommensteuer veranlagt, dann entspreche es der Verfahrensökonomie, die nicht entrichtete (Lohn-)Steuer nur im Veranlagungsverfahren des Dienstnehmers geltend zu machen. Der Dienstgeber ist nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

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