Im Beitrag wird anhand des Erwerbes eines dem MRG unterliegenden, reinen Mietobjektes durch eine dt Kapitalanlagegesellschaft untersucht, ob sich die an die dt Anleger weitergeleiteten Ausschüttungen im Rahmen der für ertragsteuerliche Zwecke erstellten Ermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten im Analogieweg unter den Begriff des Schuldzinsenabzuges des § 16 Abs 1 Z 1 EStG subsumieren lassen.