Der Ministerialentwurf zum StruktAnpG 1996 sah bei übertragenden Umwandlungen iSd Art II UmgrStG einen anteiligen Übergang von Verlustvorträgen der übertragenden Gesellschaft auf ausscheidende Minderheitsgesellschafter vor. Obwohl diese Bestimmung noch nicht Gesetz wurde, geht der Autor ihren möglichen Auswirkungen auf die Barabfindung der ausscheidenden Minderheitsgesellschafter nach.