Nach der bisherigen Verwaltungspraxis fallen Zinsen, die zur Finanzierung der Anschaffung einer unter § 10 KStG fallenden Beteiligung gezahlt werden, unter das Abzugsverbot des § 12 Abs 2 KStG. Der Autor beleuchtet diese Thematik unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des VwGH (vor allem des Erkenntnisses vom 10. 10. 1996, 94/15/0187) und des VfGH zu § 30 EStG.