Zu den Ausführungen von Pernt in SWK 34/35/1996, T 321 („Die Autobahnvignette ab 1997“) weist der Autor darauf hin, dass die Vignettenregelung nur für KFZ bis unter 12 t Gesamtgewicht gilt, und stellt in einer Tabelle die Aufzahlungsbeträge der Straßenbenützungsabgabe dar.