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Autobahnvignette nur für KFZ unter 12 Tonnen (Martelanz, SWK 36/1996, T 336)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Verfahren, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1997, 77 Heft 4 v. 15.2.1997

Zu den Ausführungen von Pernt in SWK 34/35/1996, T 321 („Die Autobahnvignette ab 1997“) weist der Autor darauf hin, dass die Vignettenregelung nur für KFZ bis unter 12 t Gesamtgewicht gilt, und stellt in einer Tabelle die Aufzahlungsbeträge der Straßenbenützungsabgabe dar.

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