Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen § 1 KommStG eingeleitet: Der Steuertatbestand des § 1 KommStG sei verfassungswidrig, weil die persönliche Steuerbefreiung des § 8 Z 1 KommStG für die ÖBB sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren gegen § 1 KommStG eingeleitet: Der Steuertatbestand des § 1 KommStG sei verfassungswidrig, weil die persönliche Steuerbefreiung des § 8 Z 1 KommStG für die ÖBB sachlich nicht zu rechtfertigen ist.