EStG: § 18 , § 33 , § 41 , § 62 , § 66 , § 67 , § 77
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 werden verschiedene Bestimmungen des EStG 1988 geändert, die ab Jänner 1997 bei der Lohnverrechnung zu berücksichtigen sind. Im Folgenden wird die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen zu diesen Bestimmungen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.