Wie aus zwei Urteilen ableitbar ist, erachtet sich der EuGH für Auslegungsfragen auch dann zuständig, wenn das Gemeinschaftsrecht durch den nationalen Gesetzgeber über den von den Gemeinschaftsorganen intendierten Anwendungsbereich hinaus erweitert wird. Im Beitrag werden die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechung, insbesondere auf die Vorlagebefugnis im Bilanzsteuerrecht dargelegt.