In der auszugsweisen Wiedergabe der Stellungnahme des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wird die Frage offen gelassen, ob überhaupt eine Notwendigkeit bestehe, ein DBA-Durchführungsgesetz zu erlassen. Einzelne vorgeschlagene Regelungen werden kritisch beleuchtet, die Verordnungsermächtigung des § 9 entschieden abgelehnt und die im Gesetz enthaltene eigene Auslegungsregel heftig kritisiert.