Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ führen die Autoren aus, dass im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem AktG 1995 nach den Regeln des § 233 HGB der außerordentliche Bereich der GuV sehr eng zu sehen sei.
Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ führen die Autoren aus, dass im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach dem AktG 1995 nach den Regeln des § 233 HGB der außerordentliche Bereich der GuV sehr eng zu sehen sei.