Der Autor vertritt die Ansicht, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sich auf Anforderungen an solche Systeme beschränken und nicht die gesamten Pflichten des Bücherführenden wiederholen sollten.
Der Autor vertritt die Ansicht, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme sich auf Anforderungen an solche Systeme beschränken und nicht die gesamten Pflichten des Bücherführenden wiederholen sollten.