Das SteuerreformG 1993 brachte Einschränkungen im Bereich der steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen. Diese Restriktionen wurden nach Ansicht des Autors aber mit unterschiedlicher Deutlichkeit formuliert; vor allem § 9 Abs 3 EStG lasse eine Reihe von Fragen offen. Im ersten Teil seiner Abhandlung befasst sich der Autor aus handelsrechtlicher Sicht mit dem Rückstellungsbegriff und dem Bilanzansatz.