Im Beitrag werden anhand der aktuellen Judikatur des VwGH die Einschränkung des Fahrlässigkeitsdeliktes gem § 34 Abs 3 FinStrG sowie die Einschränkung des Fahrlässigkeitsdeliktes durch die Rechtsprechung (Auslegung des Vertrauensgrundsatzes und des Risikozusammenhanges) untersucht.