Für Wirtschaftsprüfer in Österreich besteht sowohl hinsichtlich der Jahresabschlussprüfung als auch für die Gründungsprüfung eine Haftungsbeschränkung. Ein Vergleich mit der Rechtslage in anderen EU-Ländern soll zeigen, dass diese Haftungsbeschränkungen eher die Ausnahme bilden.