In SWK 26/1997, W 125, wies der Autor auf einen bei der Kundmachung des IRÄG 1997 im BGBl unterlaufenen Fehler hinsichtlich der § 23 und § 24 URG hin. Nunmehr gibt er die in der Folge berichtigten Bestimmungen wieder.
In SWK 26/1997, W 125, wies der Autor auf einen bei der Kundmachung des IRÄG 1997 im BGBl unterlaufenen Fehler hinsichtlich der § 23 und § 24 URG hin. Nunmehr gibt er die in der Folge berichtigten Bestimmungen wieder.