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Sorgfaltspflichten des Steuerberaters (Iro , RdW 10/1997, 587)

ArtikelrundschauI. Allgemeines, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 1997, 543 Heft 24 v. 15.12.1997

Nach Ansicht des OGH ist ein Steuerberater zu Nachforschungen über tatsächliche Umstände seines Klienten, die sich steuermindernd auswirken können, nicht verpflichtet; vielmehr muss der Klient dem Steuerberater solche Umstände bekannt geben. Der Autor kann dieser Auffassung nicht beipflichten.

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