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Nochmals: Der Verfassungsgerichtshof zur Familienbesteuerung

WT Dkfm. Herbert Albrecht, Innsbruck*)ÖStZ 1997, 538 Heft 24 v. 15.12.1997

Die in ihrer finanziellen Auswirkung folgenschwerste Aussage von Univ.-Doz. Dr. Peter Quantschnigg in der ÖStZ Nr 21, S 453 f, nämlich die Zitierung einer angeblichen Grundthese des VfGH im besagten Erkenntnis (G 168/96-36 und G 285/96-22 vom 17. 10. 1997) ist unvollständig und daher in einem wesentlichen Punkt sinnverzerrend wiedergegeben. Sie lautet dort wie folgt:

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