In der täglichen Betriebsprüfungspraxis tauchen immer wieder Probleme hinsichtlich der Teilbetriebseigenschaft von Unternehmensteilen auf.
Obwohl, oder gerade weil, in den letzten Jahren keine neuen Judikate zu diesem Problemkreis ergangen sind, sollen in dieser Abhandlung wieder einmal die Grundsätze der Teilbetriebsbetrachtung in Erinnerung gerufen werden.