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UStG: Standardsoftware - Individualsoftware (Mayer , RdW 9/1997, 570)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 523 Heft 23 v. 1.12.1997

Das BMF beurteilt den Verkauf von so genannter Standardsoftware umsatzsteuerlich als Lieferung. Dagegen wird der Verkauf von Individualsoftware als eine sonstige Leistung gesehen. Die Unterscheidung zwischen Standard- und Individualsoftware nach den im Erlass vom 3. 11. 1997, AÖFV 292/1995, angeführten Kriterien sei nach Auffassung der Autorin nicht nur schwer zu treffen, sondern entspreche auch nicht den allgemeinen umsatzsteuerlichen Grundsätzen.

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