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Gaststätten: Getrennte Steuersätze - EU-widrig? (Kohlbacher , RdW 9/1997, 561)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 523 Heft 23 v. 1.12.1997

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 2. 5. 1996 sind Restaurationsumsätze iS der 6. MWSt-RL als einheitliche sonstige Leistung anzusehen. Gemäß dem der Richtlinie immanenten Grundsatz der Unteilbarkeit einer einheitlichen Leistung widerspreche damit § 10 Abs 2 Z 1 lit d UStG 1994 dem Richtlinienrecht, indem für Restaurationsumsätze zwei unterschiedliche Steuersätze zur Anwendung kommen.

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