Im Beitrag werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die erhöhte Mindestkörperschaftsteuer für Unternehmen, die die Umsatzgrenze von 50 Mio S überschreiten, geäußert. Die Anknüpfung an den jeweiligen Veranlagungsstand zum 30. 9. eines Jahres und die Beschränkung auf Inlandsumsätze sei sachlich nicht gerechtfertigt. Weiters wird auf Wertungswidersprüche zum URG 1997 hingewiesen.