vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Aufwendungen für bezogene Leistungen“ als neue Unterposition der GuV (Barborka , RWZ 9/1997, 267)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 522 Heft 23 v. 1.12.1997

In Posten 5 des Gesamtkostenverfahrens gem § 131 Abs 2 HGB ist durch das EU-GesRÄG eine Trennung des Ausweises von „Materialaufwand“ und „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ normiert. Im Beitrag wird untersucht, welche Aufwandsarten zu den bezogenen Leistungen zählen bzw nicht zählen. Dabei werden sowohl Unterschiede zur bisherigen Rechtslage herausgearbeitet als auch verbleibende Zweifelsfragen aufgezeigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!