In dem Beitrag, der sich mit den praktischen Auswirkungen des Berichtigungsurteiles des EuGH vom 17. 10. 1997, Rs 234/94 , zur phasenkongruenten Dividendenvereinnahmung im Kapitalgesellschaftskonzern befasst, kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Bilanzänderung bzw Bilanzberichtigung in fast allen Fällen phasenkongruenter Dividendenvereinnahmung nicht notwendig sei.