Im Erkenntnis vom 9. 7. 1997, 96/13/0172, ist der VwGH zur Auffassung gelangt, dass die gegen Entgelt erfolgte Uniformreinigung durch die Mutter eines Polizeibeamten kein Anwendungsfall des Aufteilungsverbotes sei. Der Autor setzt sich mit diesem Erkenntnis auseinander.