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Zwei Zusatzangaben bei den sonstigen Verbindlichkeiten durch das EU-GesRÄG (Barborka, SWK 26/1997, W 126)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 522 Heft 23 v. 1.12.1997

Mit dem EU-GesRÄG erfolgte eine Anpassung an Art 9 Passiva C Z 8 der 4. Bilanzrichtlinie. Es wird der Frage nachgegangen, welche Verbindlichkeiten unter den „Davon-Vermerken“ („davon aus Steuern“ und „davon im Rahmen der sozialen Sicherheit“) zu erfassen sind.

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