In der Abhandlung werden aus Anlass des so genannten Politikererlasses (AÖFV 124/1997) die Zuwendungen auf entgeltlicher oder wirtschaftlicher Basis (Leistungsaustausch - Sponsoring, Incentive-Reisen - Treubonus, abzugsfähige Werbegeschenke) sowie die nichtabzugsfähige Repräsentation (nach der Rechtsprechung und dem Politikererlass) ausführlich behandelt. Bedenken seien vor allem hinsichtlich des Politikererlasses anzumelden.