Nemec vertritt in seinem Beitrag die Auffassung, der Wandel einer bisher eine Einkunftsquelle darstellenden Betätigung zur Liebhaberei lasse eine Forderungsabschreibung im Rahmen des § 32 Z 2 EStG nicht zu. Nach Ansicht von Atzmüller sei hingegen dem VwGH (25. 2. 1997, 92/14/0167) zuzustimmen, der für einen derartigen Fall § 32 Z 2 für anwendbar ansieht. Er kann weiters auch der Meinung von Nemec nicht folgen, dass ein liebhabereibedingter Aufgabeverlust, da im Liebhabereizeitraum angefallen, nicht relevant sei.